Rechte und Pflichten des Vermieters bei Stornierungen durch Urlaubsgäste

Rechte des Vermieters bei einer Stornierung:

Wenn ein Urlaubsgast die Buchung Ihrer Ferienwohnung storniert, steht Ihnen als Vermieter grundsätzlich der volle Mietpreis für den gebuchten Zeitraum zu. Dies wird durch die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts festgelegt. Auch ohne explizite Stornierungsregelungen im Vertrag können Sie daher den Mietbetrag einfordern.

Allerdings entfällt Ihr Anspruch auf Mietzahlung, wenn die Ferienwohnung aufgrund von Mängeln wie Schimmel, Ungeziefer oder übermäßigem Lärm nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Diese werden als „wichtige Gründe“ im Sinne des Gesetzes anerkannt.

 

Pflichten des Vermieters bei einer Stornierung:

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, sich um einen Ersatzmieter für den stornierten Zeitraum zu bemühen. Der ursprüngliche Gast hat das Recht, über den Fortschritt Ihrer Bemühungen informiert zu werden.

Kosten, die durch die Stornierung nicht entstehen, wie z.B. für Strom oder Bettwäsche, müssen von der Stornierungsgebühr abgezogen werden. Sollte es Ihnen gelingen, die Ferienwohnung zum gleichen Preis an einen anderen Gast zu vermieten, können Sie lediglich die tatsächlich entstandenen Stornierungskosten in Rechnung stellen.

 

Stornierung einer Rechnung:

Wurde bereits eine Rechnung für die Buchung erstellt, muss diese im Falle einer Stornierung durch eine Korrekturrechnung aufgehoben werden. Ob die Stornierung vom Gast oder vom Vermieter (z.B. aufgrund von Corona-Regeln) ausgeht, spielt dabei keine Rolle.

Wenn Stornierungskosten anfallen, sollte eine neue Rechnung (Stornorechnung) erstellt werden, die diese Kosten aufführt. Dabei sind alle gesetzlichen Pflichtangaben auf der Korrekturrechnung zu beachten, wie z.B. die Rechnungsnummer der Originalrechnung, die Steuernummer des Vermieters und der Rechnungsbetrag mit einem Minuszeichen.

 

Stornogebühren und Rechnungserstellung:

In den Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen des Bergerlebnis Berchtesgaden, die für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die vom Bergerlebnis Berchtesgaden herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind, sind die Stornierungsbedingungen wie folgt geregelt.

Wenn ein Gast seine Buchung storniert oder nicht anreist, bleibt er grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen. Der Gastgeber wird jedoch versuchen, die Unterkunft anderweitig zu vermieten, um den finanziellen Verlust zu verringern. Gelingt das, werden die Einnahmen aus der neuen Buchung oder ersparte Kosten von der Zahlungspflicht des Gastes abgezogen.

Folgende pauschale Stornokosten werden berechnet:

  • 90% des Preises für Ferienwohnungen/Unterkünfte ohne Verpflegung.
  • 80% des Preises bei Übernachtung mit Frühstück.
  • 70% des Preises bei Halbpension.
  • 60% des Preises bei Vollpension.

 

Der Gast hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist.

Als Gastgeber können Sie aber auch selbst spezifische Stornobedingungen festlegen. Dies kann z.B. eine Staffelung der Stornokosten nach dem Zeitpunkt der Stornierung sein.:

  • Bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
  • Bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • Bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

 

Die genaue Staffelung sollte in Absprache mit einem Rechtsbeistand festgelegt werden. Wir empfehlen Ihnen allerdings die Stornobedingungen aus unseren Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen zu übernehmen.

 

Kulanz zeigen bei Stornierungen:

Häufig sind es persönliche Umstände, die Gäste zur Stornierung zwingen. Es kann sich lohnen, in solchen Fällen Kulanz zu zeigen, um den Gast eventuell zu einem späteren Zeitpunkt doch noch begrüßen zu können. Viele Gastgeber verzichten daher oft auf die vollständige Stornogebühr.

 

Vorbeugung durch transparente Stornierungsbedingungen:

Um zukünftige Stornierungen zu vermeiden, sollten die Stornierungsbedingungen klar und transparent im Exposé und Mietvertrag kommuniziert werden. Urlaubsgäste sollten vorab informiert werden, ab wann eine Buchung verbindlich ist und welche Stornierungsgebühren anfallen. Eine klare Kommunikation über Rücktrittsregelungen kann Unsicherheiten vermeiden.

 

Empfehlung einer Reiserücktrittsversicherung:

Um sowohl sich selbst als auch Ihre Gäste abzusichern, können Sie eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen. Diese schützt im Falle einer Stornierung vor finanziellen Verlusten. Bei Buchungen die über unser IRS System erfolgen wird dem Gast immer eine Reiserücktrittsversicherung angeboten.

So können ungewollte Stornierungen für beide Seiten optimal gehandhabt werden.