Versicherungen für Ihre Ferienunterkunft

Als Vermieter einer Ferienunterkunft sollten Sie die richtigen Versicherungen abschließen, um für mögliche Schäden abgesichert zu sein. Hier sind die wichtigsten Versicherungen, die Sie für Ihre Ferienunterkunft benötigen:

  1. Haftpflichtversicherung:
    Schützt Sie als Vermieter im Falle von Schäden, die Gäste in Ihrer Unterkunft erleiden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Privathaftpflichtversicherung auch Schäden an vermieteten Wohnungen abdeckt.

  2. Betriebshaftpflichtversicherung und Hauseigentümerhaftpflichtversicherung:
    Deckt Schäden an Personen und Sachen ab, die während des Aufenthalts in Ihrer Ferienunterkunft auftreten. Für Vermieter von Beherbergungsbetrieben ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ratsam.
  3. Gebäudeversicherung:
    Schützt Ihre Ferienunterkunft vor Schäden durch Feuer, Wasser und Naturgewalten wie Sturm oder Hagel. Informieren Sie den Versicherer darüber, dass Ihre Immobilie als Ferienunterkunft vermietet wird.
  4. Elementarschadenversicherung:
    Zusätzliche Versicherung für Schäden durch Naturkatastrophen wie Schneedruck, Starkregen oder Lawinen.

  5. Rechtsschutzversicherung:
    Hilft bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Gästen oder anderen Parteien.

  6. Ertragsausfallversicherung:
    Deckt den Verlust von Einnahmen ab, wenn Ihre Ferienunterkunft vorübergehend nicht vermietet werden kann, z.B. aufgrund von Schäden oder Reparaturen.

  7. Hausrat- und Inhaltsversicherung:
    Schützt das Inventar Ihrer Ferienunterkunft vor Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser.

 

Wichtig:
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungssummen, um sicherzustellen, dass Sie ausreichend versichert sind.

Stellen Sie sicher, dass Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherungen alle Besonderheiten Ihrer Ferienunterkunft berücksichtigen und prüfen Sie, ob es spezialisierte Anbieter für Ferienimmobilien gibt, die möglicherweise bessere Angebote bieten können.

In einem Schadensfall ist es wichtig zu klären, wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Ein Tisch, der durch normale Nutzung beschädigt wird, fällt oft unter allgemeine Abnutzung und ist nicht dem Gast anzulasten. Dies gilt auch, wenn der Gast selbst nicht direkt für den Schaden verantwortlich ist, beispielsweise wenn er von einer anderen Person gestoßen wurde.

Schäden, die vom Gast vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden, sind hingegen eine andere Situation. In solchen Fällen kann der Gast in der Regel haftbar gemacht werden, zum Beispiel wenn ein mitgebrachter Hund den Tisch beschädigt.

Die Beweislast liegt hierbei beim Gastgeber, was jedoch oft herausfordernd sein kann. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld abzusichern. Überprüfen Sie die Deckung Ihrer Versicherung und erwägen Sie gegebenenfalls den Abschluss einer Zusatzversicherung. Eine Kaution von den Gästen zu verlangen, kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, sich abzusichern. Doch auch hier ist eine angemessene Höhe entscheidend, um potenzielle Gäste nicht abzuschrecken.

Eine transparente Kommunikation mit den Gästen kann zudem helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Klären Sie bereits bei der Ankunft, wie mit möglichen Schäden umgegangen wird. So können Sie im Falle eines Schadens gemeinsam nach einer Lösung suchen, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.